Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen kann die Köhlerhütte wieder von jedermann
genutzt werden.
Hierbei gilt folgende von der Stadt Buchholz i.d.N. neu festgelegte
Nutzungsverordnung:
1. Die Köhlerhütte ist für
jedermann nutzbar, der das 18 Lebensjahr vollendet hat. Termine für die
Nutzung
sind nur mit Herrn K. Auber, unter nachfolgenden Rufnummern
zu vereinbaren: 04181/291403 oder
Mobil: 01743213641.
2. Für die Nutzung der Köhlerhütte und
der sanitären Anlagen ist vor Schlüsselübergabe eine Kaution
von € 50,00 zu hinterlegen. Die Schlüsselübergabe erfolgt
gegen Vorlage eines gültigen Personalaus-
weises. Festgestellte Mängel werden vor Nutzungsbeginn
protokollarisch festgehalten und von beiden
Parteien unterzeichnet. Entstandene Schäden während der
Nutzung sind sofort zu melden.
3. Die Rückgabe der Köhlerhütte und der
sanitären Anlagen erfolgt wiederum im endgereinigten Zustand an
Herrn Auber. Die Reinigungsutensilien sind durch den Nutzer zu stellen.
Festgestellte Mängel werden proto-
kolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzer für
Beschädigungen voll haftbar ist.
4. Offenes Feuer darf nur an der dafür
vorgesehenen Feuerstelle entfacht werden. Im Falle eines Brandes
ist der mit dem Schlüssel ausgehändigte Feuerlöscher
einzusetzen und die Feuerwehr zu informieren.
Die Brandasche ist unter Berücksichtigung der Brandgefahr
sachgerecht zu entsorgen.
5. Die Müllentsorgung erfolgt durch den
Nutzer. Abfall und Unrat darf nicht in die Stadteigenen Abfallbehälter
entsorgt werden. Zurückgelassener Abfall wird auf Kosten der Nutzer
entsorgt.
6. Es ist darauf zu achten, dass
ungeachtet der Tageszeit keine Lärmbelästigung für Nachbarn oder sonstige
Personen durch Nutzer erfolgt. Die Nutzungszeit ist in den Abendstunden
auf spätestens
22:00 Uhr begrenzt.
7. Der Ortsrat Steinbeck
und die GS Steinbeck üben das Hausrecht aus und sind berechtigt, bei Nicht-
beachtung der Nutzungsordnung die Nutzer vom Grundstück zu
verweisen und ein Nutzungsverbot
auszusprechen.
Steinbeck, den 2. September 2016